Programme zur Förderung der Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein
Fördermöglichkeiten von Liften, Aufzügen und Rampen durch das Land Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein fördert die barrierefreie Umgestaltung von vorhandenen Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Die Förderung soll der besseren Versorgung von Rollstuhlbenutzern, Menschen mit sonstigen Behinderungen und älteren Menschen mit geeignetem Wohnraum dienen. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und sogenannte sonst dinglich Verfügungsberechtigte Personen.
Förderstandart PLUSWOHNEN
Der neue Förderstandard PluSWohnen für die Zielgruppe des alten- oder behindertengerechten Wohnens sowie für andere betreute Wohnformen gilt im Rahmen der allgemeinen sozialen Wohnraumförderung des Landes.
PLUSWOHNEN löst den Standard „WOHNEN MIT SERVICE“ ab
Mit der Einführung des Förderstandards PluSWohnen geht die Ausweitung des Geltungsbereichs einher, für die ein zunehmender Bedarf erkennbar ist: Der Geltungsbereich umfasst neben dem Wohnen im Alter alle anderen Wohnformen mit Betreuung, Assistenz, Service und einer angepassten baulichen und technischen Ausstattung, die geeignet sind zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Haushaltsführung auch von Menschen mit Behinderung beizutragen. Neu ist auch, dass dazu auch Wohngruppen gehören können.
Gefördert wird nicht nur Neubau, sondern auch die generationengerechte, altersgerechte Anpassung des Wohnbestands und des Wohnumfelds. Dabei geht es auch immer um das barrierereduzierte und barrierefreie Wohnen.
Zugleich bezieht der Förderstandard die im Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (SbStG SH) definierten Wohnformen mit ein.
Die technischen Mindeststandards sind entsprechend der Zielgruppen für drei Anforderungsstufen festgelegt:
- Anforderungsstufe 1: Mindestanforderungen
- Anforderungsstufe 2: Rollstuhlgerechte Wohnungen
- Anforderungsstufe 3: Wohnen mit taktilen, visuellen und akustischen Hilfen
Die Förderkonditionen fügen sich in die allgemeine Fördersystematik und die Grundsätze der Förderung ein (auch bezüglich Angemessenheit der Kosten, Bemessung des Förderdarlehens), Zusatzdarlehen entfallen. Bei den Zweckbindungen gilt ein Vorbehalt für den berechtigten Personenkreis.
Programm Wohnraum Altersgerecht Umbauen (Barrierefreiheit)
Mit diesem Programm werden Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand gefördert. Die Investitionsmaßnahme soll Menschen unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Für die bauliche Anpassung von Bestandsobjekten sind Förderbausteine definiert, die insbesondere älteren Menschen eine barrierereduzierte Nutzung der angestammten Wohnung ermöglichen soll.