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Förderungen für Ihre Barrierefreiheit
Beim Treppenlifteinbau oder Plattformliftbau soll es meistens schnell gehen. Aber häufig drängt die Zeit. Dennoch ist es schlau, den Kauf vorher genau zu planen. Denn rund um die Förderung ranken sich viele Mythen. Und Fehler können Sie viel Geld kosten.
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Sie erreichen uns telefonisch unter 040 851 807 03
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Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Treppenliften
Falls unsere kurzen Antworten Sie nicht ausreichend informieren, erreichen uns telefonisch unter 040 851 807 03 oder über unser Kontaktformular. Wir sind natürlich bereit Ihre Fragen auch bei einem Vor-Ort-Gespräch zu beantworten.
Ein Treppenlift ist eine mechanische Vorrichtung, die es Personen ermöglicht, sich auf bequeme und sichere Weise die Treppe hinauf- und hinunterzubewegen. Ein Treppenlift besteht im Wesentlichen aus einem Sitz oder einer Plattform, die auf Schienen an der Treppe befestigt sind und sich entlang dieser Schienen bewegen.
Treppenlifte können sowohl für gerade als auch für kurvige Treppen konfiguriert werden und werden in der Regel von einer Stromquelle betrieben. Sie sind eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die es ihnen ermöglicht, in ihrem eigenen Zuhause zu bleiben und ihre Unabhängigkeit zu bewahren.
Zum Thema „Finanzielle Unterstützung und Förderungen für Treppenlifte“ haben wir einen extra Artikel zusammengestellt.
Ein Treppenlift besteht aus einem Sitz oder einer Plattform, die entlang der Schienen auf- und abwärts bewegt wird. Die Schienen werden entweder an der Wand oder am Treppengeländer befestigt. Der Lift wird über einen Elektromotor angetrieben und kann über eine Fernbedienung oder einen Steuerhebel bedient werden.
Es gibt verschiedene Arten von Treppenliften, darunter gerade Treppenlifte, kurvige Treppenlifte, Plattformlifte, Hublifte und diese als Innen- und Außenlifte. Jeder Typ ist auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten. Wir beraten Sie gerne welches Produkt für Ihre Treppe optimal geeignet ist.
Große Liftfirmen haben oft nur eine Marke oder ein Modell im Angebot. Wir haben uns explizit gegen diesen Ansatz entschieden, weil er oft der Individualität einer Person oder Situation nicht gerecht werden kann. Das bedeutet allerdings auch, dass wir zuerst die Wohnsituation und Anforderungen unserer Kunden kennen müssen um ein vernünftiges (und selbstverständlich unverbindliches) Angebot auszuarbeiten.
Verschiedene Faktoren beeinflussen dabei den Preis eines Lifts. Wir schauen uns daher im Vorfeld insbesondere die Komplexität Ihrer Treppe an. Generell kann man sagen: Je komplexer die Treppe, desto höher der Preis. Denn eine stark verwinkelte Treppe bedeutet für uns einen höheren Planungsaufwand, höhere Fertigungskosten und eine schwierigere Montage. Die Bundesländer fördern dabei die barrierefreie Umgestaltung des Eigenheims mit einem Zuschuss. Auch hier beraten wir sie gerne bei der Beantragung der Förderung in Hamburg, Niedersachen und Schleswig-Holstein.
Ein Treppenlift kann für ältere Menschen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Menschen mit Behinderungen von Nutzen sein. Er ermöglicht ihnen, in ihrem eigenen Zuhause zu bleiben und sich frei und unabhängig zu bewegen, ohne auf Hilfe von anderen Menschen angewiesen zu sein. Auch kann ein Lift derart konzipiert werden, um ein Haustier z.B. die geliebte Katze oder den Hund im ganzen Haus bei sich zu haben. Sprechen Sie uns an, denn wir beraten Sie gerne!
In der Regel ist für den Einbau eines Treppenlifts in einem Eigenheim keine Baugenehmigung erforderlich, da dies in den meisten Ländern als eine Maßnahme der Barrierefreiheit gilt. Allerdings können die Vorschriften je nach Land und Kommune unterschiedlich sein. Es ist daher ratsam, sich vor dem Kauf und der Installation des Treppenlifts bei den örtlichen Baubehörden über die geltenden Vorschriften und Genehmigungen zu informieren. Alternativ beraten wir sie gerne bezüglich Ihrer individuellen Wohnsituation und deren Erfordernissen.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch Ihre Wohnung erreichen zu können. Grundsätzlich bedarf der Einbau eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus trotzdem der Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft. Als Mieter müssen Sie sich daher zunächst an Ihren Vermieter wenden und die Zustimmung einholen. Es ist empfehlenswert, dies schriftlich zu vereinbaren, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Wenn die Zustimmung vorliegt, muss der Einbau des Treppenlifts fachgerecht und unter Berücksichtigung der geltenden Bau- und Sicherheitsvorschriften erfolgen. Insbesondere der Brandschutz ist einzuhalten.
Es empfiehlt sich einen lokalen Profi, z.B. einen Sachverständigen oder Gutachter, hinzu zu ziehen. Wir verfügen über diese Qualifikation in unserem Hause und kennen die lokalen Bauvorschriften. Sprechen Sie uns gerne auf eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an.
In der Regel benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters, um den Treppenlift in einer Mietwohnung einzurichten. Es ist wichtig, dass Sie sich vorab mit Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung in Verbindung setzen und die notwendigen Genehmigungen einholen. Darüber hinaus müssen möglicherweise auch spezielle Anforderungen des Gebäudes oder der Treppe berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, einen erfahrenen lokalen Treppenliftanbieter zu konsultieren, der Ihnen bei der Auswahl des richtigen Modells und bei der Planung und Installation des Treppenlifts in Ihrer Mietwohnung helfen kann.
Ein barrierefreier Zugang zum Mehrfamilienhaus mittels eines Sitztreppenlifts ist laut DIN 18040 nicht möglich, da dieser nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht. Die DIN 18040 ist eine Norm für Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und im Wohnungsbau. Sie definiert Standards für die Gestaltung von Gebäuden und Anlagen, um eine größtmögliche Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität zu gewährleisten. Ein Sitztreppenlift erfüllt jedoch nicht alle Anforderungen der DIN 18040, da er zum Beispiel für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich ist und auch für Menschen mit Gehbehinderungen oder Sehbehinderungen nicht immer eine optimale Lösung darstellt. Aus diesem Grund sind für den barrierefreien Zugang zu einem Mehrfamilienhaus andere Lösungen wie beispielsweise Rampen oder Aufzüge erforderlich. Es ist wichtig zu beachten, dass die DIN 18040 eine Empfehlung darstellt und nicht rechtlich bindend ist. Dennoch ist es ratsam, sich an diese Norm zu halten, um eine bestmögliche Barrierefreiheit zu erreichen.
Wir sind Sachverständige zum Thema Höhenüberwindung mittels Hubmaschinen. Sprechen Sie uns gerne an und wir kommen zu Ihnen zum Beratungsgespräch.
Die DIN 18040 Teil 2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ gibt Empfehlungen zur Gestaltung von barrierefreien Wohnungen, einschließlich Mehrfamilienhäusern. Darüber hinaus gibt es weitere Normen und Vorschriften, die den barrierefreien Zugang zu Gebäuden regeln, wie beispielsweise die DIN 18065 „Barrierefreie öffentliche Verkehrs- und Freiflächen“.
Wir sind Sachverständige zum Thema Höhenüberwindung mittels Hubmaschinen. Sprechen Sie uns gerne an und wir kommen zu Ihnen zum Beratungsgespräch.
Die DIN 18040-1 ist eine Norm, die die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich und in öffentlich zugänglichen Gebäuden regelt. Sie beschreibt die Anforderungen an barrierefreie Gebäude und deren Gestaltung für Menschen mit Behinderungen sowie für ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Norm regelt beispielsweise die Mindestbreite von Türen und Fluren, die Anordnung und Abmessungen von Rampen und Treppen.
Die DIN 18040-2 regelt die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Wohnungen und deren Wohnumfeld für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Sie gibt Maße und Anforderungen für verschiedene Bereiche wie Wohn- und Schlafräume, Küchen, Bäder und Toiletten, sowie für Verkehrsflächen innerhalb und außerhalb der Wohnung vor. Ziel der Norm ist es, ein barrierefreies und selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen zu ermöglichen.
Ja, bei einem Treppenlift-Einbau findet eine Einweisung auf den neuen Treppenlift statt. Der Einbau wird von geschulten Technikern durchgeführt, die Sie anschließend in die Bedienung und Funktionsweise des Treppenlifts einweisen. Dabei wird Ihnen gezeigt, wie der Treppenlift bedient wird und worauf Sie achten sollten, um eine sichere und komfortable Fahrt zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass Sie während der Einweisung alle Fragen stellen, die Sie haben, um sicherzustellen, dass Sie den Treppenlift sicher nutzen können. Auch nach der Einweisung stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung oder kommen auch gerne erneut vorbei. Das ist der große Vorteil bei einem Kauf von einem lokalen Anbieter.
Ja, Schleswig-Holstein Lifte verkauft auch gebrauchte Treppenlifte.
Alle unsere gebrauchten Treppenlifte werden generalüberholt. Erst nach einem positiven Rundum- und Belastungs-Check werden überholte Treppenlifte wieder angeboten.
Wir bieten Ihnen ausschließlich gebrauchte Treppenlifte der Marken Stannah Lifts, Starlifts und ThyssenKrupp an.
Wir kaufen regelmäßig gebrauchte Treppenlifte dieser Herstelle auf, sprechen Sie uns an!
Wir freuen uns
auf Ihren Besuch
Vor Ort in der Filiale Hamburg-Wellingsbüttel ausprobieren, vom Lifte Team beraten lassen und entspannt liefern lassen inklusive professionellen Einbau bei Ihnen Zuhause.