Programme zur Förderung der Barrierefreiheit in Hamburg
Fördermöglichkeiten von Liften, Aufzügen und Rampen durch das Land Hamburg
Das Land Hamburg fördert die barrierefreie Umgestaltung von vorhandenen Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Die Förderung soll der besseren Versorgung von Rollstuhlbenutzern, Menschen mit sonstigen Behinderungen und älteren Menschen mit geeignetem Wohnraum dienen. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und sogenannte sonst dinglich Verfügungsberechtigte Personen.
Was gilt es zu beachten, um die Förderungen geltend zu machen?
Bei dem Umbau des Eigenheims oder der Eigentumswohnungen darf das Gesamteinkommen sämtlicher zum Haushalt des selbstnutzenden Eigentümers zählenden Personen die Einkommensgrenze des § 8 Abs. 2 des Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) um nicht mehr als 50% überschreiten.
Alle geförderten Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen ausgeführt werden. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 15.000 EUR pro Wohnung und die Bagatellgrenze beträgt 3.000 EUR. Ausserdem fördert das Land Hamburg die barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte Umgestaltung von bestehenden Mietwohnungen für ältere sowie behinderte Menschen. Ebenfalls mitfinanziert wird die Schaffung eines barrierefreien Zugangs durch Neubau, Erweiterung und Modernisierung von Aufzugsanlagen.
Hamburgische Investitions- und Förderbank IFB Hamburg.
Nach Abschluss der Maßnahmen muss die geförderte Wohnung:
- barrierefrei erreichbar sein.
- die Bewegung innerhalb der Wohnung weitgehend barrierefrei möglich sein.
- der Duschplatz stufenlos begehbar sein.
- Es gibt starke Beeinträchtigungen der Mobilität um täglich wiederkehrende Tätigkeiten zu erledigen.
- die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein.