Wie viel Zuschuss bekomme ich in Schleswig-Holstein für einen Treppenlift?
Bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt, plus bis zu 2.500 Euro von der KfW für Einzelmaßnahmen beziehungsweise bis zu 6.250 Euro beim Standard „Altersgerechtes Haus”. Beides ist kombinierbar, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird.
Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?
Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Schleswig-Holstein Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Weitere Fragen, die uns häufig zu Treppenliften und Förderungen gestellt werden
Was ist ein Hublift / Hebelift?
Kategorie: HubliftGibt es mobile Hebebühnen?
Kategorie: HubliftWie viel Platz benötigt ein Hublift?
Kategorie: Hublift
Weitere Informationen erhalten Sie im Schleswig-Holstein-Lifte Treppenlift-Ratgeber
