Kann ich den „Fonds für Barrierefreiheit” des Landes für meinen Treppenlift nutzen?
Nein. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Kommunen sowie Arztpraxen. Gefördert werden öffentlich zugängliche Gebäude und digitale Barrierefreiheit – nicht private Wohnungen. Anträge sind außerdem nur zwischen dem 2. Januar und dem 1. April eines Jahres möglich.
Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?
Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Schleswig-Holstein Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Weitere Fragen, die uns häufig zu Treppenliften und Förderungen gestellt werden
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Weitere Informationen erhalten Sie im Schleswig-Holstein-Lifte Treppenlift-Ratgeber
