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Cover der Schleswig-Holstein Lifte Firmenbroschüre mit dem Titel Neue Freiheit, neues Glück

Häufig gestellte Fragen

In unserem FAQ-Bereich gehen wir auf die Fragen ein, die uns oft erreichen. Bei komplexen Themen haben Sie die Möglichkeit den zum Thema passenden Blogbeitrag zu lesen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre Fragen nicht beantwortet werden.

  • Wo kann ich finanzielle Hilfe für einen Treppenlift bekommen?

    1. Pflegekasse: Wenn der Treppenlift aufgrund von Pflegebedürftigkeit benötigt wird, können Sie einen Antrag auf Zuschüsse bei Ihrer Pflegekasse stellen. Bei einem vorhandenen Pflegerad 1-5, bekommen Sie einen Zuschuss von Ihrer Pflegekasse. In der Regel beträgt dieser max. 4000 €.
    2. KfW-Förderung: Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet spezielle Förderprogramme für Barrierefreiheit an. Einige Programme bieten auch Zuschüsse für den Kauf und die Installation von Treppenliften an.
    3. Sozialamt: Wenn Sie aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten nicht in der Lage sind, den Treppenlift selbst zu bezahlen, können Sie sich an das Sozialamt wenden und einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.
    4. Steuerliche Absetzbarkeit: In einigen Fällen können die Kosten für den Kauf und die Installation eines Treppenlifts steuerlich absetzbar sein.
    5. Berufsgenossenschaften
    6. Regionale Länderzuschüsse

    Es ist ratsam, sich im Voraus bei den zuständigen Stellen über die genauen Bedingungen und Anforderungen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie die richtige finanzielle Hilfe erhalten.
    Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung. Wir sind ausgewiesene Experten und kennen die regionalen Zuschussmöglichkeiten.

  • Wie reagieren wenn der Treppenliftverkäufer im Beratungsgespräch Druck aufbaut?

    Bleiben Sie ruhig und gelassen: Lassen Sie sich nicht von einem aufdringlichen Verkäufer einschüchtern. Wenn Sie das Gefühl haben, dass er Sie unter Druck setzt, nehmen Sie sich einen Moment Zeit und atmen Sie tief durch, um sich zu beruhigen.
    Vermeiden Sie unüberlegte Entscheidungen: Lassen Sie sich nicht zu einer unüberlegten Entscheidung drängen. Nehmen Sie sich Zeit, um die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
    Beenden Sie den Termin ohne eine Unterschrift zu leisten. Falls der Verkäufer nicht gehen will, rufen Sie einen Nachbarn, Ihre Kinder oder Ihre Enkel zu Hilfe. Drohen Sie notfalls mit der Polizei.
    Achtung: Diese Taktik wird insbesondere von großen, überregionalen Verkäufern angewandt. Da diese auf Provisionsbasis arbeiten.

  • Wie ist der Ablauf beim Sitztreppenliftkauf?

    1. Beratungsgespräch: Vereinbarung Beratungsgespräch.
    2. Angebotserstellung: Aus den Kundenwünschen im Beratungsgespräch erstellt der Treppenliftanbieter ein Angebot.
    3. Auftragserteilung: Wenn der Kunde mit dem Angebot einverstanden ist, erteilt er den Auftrag.
    4. Planung und Montage: Die Treppe wird vermessen, anschließend erfolgt die Montage des Treppenlift.
    5. Einweisung: Nach der Montage erfolgt eine Einweisung in die Bedienung des Treppenlifts.
    6. Rechnungsstellung: Nachdem alles zu Ihrer Zufriedenheit erledigt wurde, und erst dann, bekommen Sie eine Rechnung.
  • Welche Förderung gibt es in Hamburg?

    Es gibt Förderung für die Erweiterung und Umgestaltung von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Häusern in Hamburg. Die Umbaumaßnahmen müssen zum Ziel haben, alters- oder rollstuhlgerechte Wohnräume zu schaffen. Bezuschusst werden maximal 15000 € pro Wohnung, die Fördersumme wird für konkrete Einzelmaßnahmen in Form pauschaler Baukostenzuschüsse gewährt.

  • Kann ich einen Treppenlift auch mieten oder finanzieren?

    Ja, Sie können einen Treppenlift mieten oder finanzieren. Sie schonen Ihre finanziellen Rücklagen und haben konstante monatliche Raten. Interessant ist: Auch bei Miete und Finanzierung können Sie für Ihren Lift einen Zuschuss bekommen. Eine Miete ist für eine vorübergehende Nutzung vorteilhaft beispielsweise nach einer Knie-Op.

    Sprechen Sie uns an und wir finden eine Lösung.

  • Wann zahlt die Kran­ken­kas­se einen Treppenlift?

    Die Kran­ken­kas­se selbst zahlt keinen Anteil beim Kauf eines Treppenliftes, die an die Krankenkasse angeschlossene Pflegekasse übernimmt das. Wenn eine Person im Haus einen Pflegegrad hat, kann hier einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden. Der Betrag liegt bei einmalig maximal 4.000 Euro pro Person.

  • Welche Zuschüsse gibt es von Ämtern und Kommunen?

    Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und kein eigenes Geld vorhanden ist, sind die Sozialämter die letzte Anlaufstelle. Außerdem gibt es je nach Bundesland verschiedene Ämter (z. B. das Amt für Familien und Soziales), die Zuschüsse bewilligen. Hier lohnt es sich, am Wohnort nachzufragen.

  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es nach einem Unfall?

    Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht mehr mobil genug sind, um Treppen zu steigen, können Sie auch Geld von Ihrer Berufsgenossenschaft beziehungsweise Ihrer gesetzlichen Unfall­ver­sicherung beantragen. Gemäß den Richtlinien der Berufsgenossenschaft sind sie auch verpflichtet, bei einer dauerhaften Beeinträchtigung Ihren entsprechenden Wohnungsumbau finanziell zu unterstützen.

  • Welche Kosten für meinen Treppenlift übernimmt die Krankenkasse AOK?

    Die Krankenkassen wie die AOK, Barmer oder Techniker selbst übernehmen keine Kosten für Treppenlifte. Dafür sind die meist an die Krankenkassen angebundenen Pflegekassen zuständig. Um den Zuschuss von maximal 4000 € der Pflegekassen beantragen zu können, muss mindestens eine Person im Haushalt einen Pflegegrad haben.

    Finanzielle Unterstützung für Treppenlifte: So können Zuschüsse und Förderungen beantragt werden
  • Welche Förderung gibt es in Schleswig-Holstein?

    Es gibt eine Förderung für altersgerechte Umbauten durch die Investitionsbank des Landes. Das Förderprogramm soll Modernisierungen für Wohnungs- und Hausbesitzer attraktiver und leichter finanzierbar machen.

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