Was ist die soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen?
Ein Förderdarlehen von bis zu 100.000 Euro zu 0,0 Prozent Zinsen mit 20 Jahren Zinsbindung. Zusatzdarlehen von bis zu 50.000 Euro für besondere bauliche Maßnahmen bei Schwerbehinderung und bis zu 15.000 Euro für barrierefreien Eingang, breitere Türen und eine barrierefreie Dusche sind möglich. Wichtig: Die Förderung ist an Neubau, Erwerb oder Ausbau gekoppelt, nicht an den reinen Umbau im Bestand.
Sie haben Fragen zu Treppenliften oder Förderungen für barrierefreiem Bauen und Planen?
Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Schleswig-Holstein Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Weitere Fragen, die uns häufig zu Treppenliften und Förderungen gestellt werden
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Weitere Informationen erhalten Sie im Schleswig-Holstein-Lifte Treppenlift-Ratgeber
