
Treppenlifte für Schleswig-Holstein und Umgebung
Treppenlift-Förderung in Schleswig-Holstein: So finanzieren Sie Ihren Lift

Fangen wir mit der unbequemen Wahrheit an
Ihr Weg zum Pflegekostenzuschuss – Mit unserer Unterstützung.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess und beantworten alle Ihre Fragen.

Ihre drei Bausteine in Schleswig-Holstein
1. Der Zuschuss der Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro
Liegt ein Pflegegrad vor, ist das immer der erste Schritt. Die Pflegeversicherung bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Ein Treppenlift gehört ausdrücklich dazu.
Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1, und die Höhe ist bei allen Pflegegraden identisch – ob Pflegegrad 1 oder 5 macht keinen Unterschied. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, addieren sich die Beträge: bei einem pflegebedürftigen Ehepaar auf bis zu 8.360 Euro, bei vier Personen auf bis zu 16.720 Euro.
Zwei Punkte, an denen es in der Praxis oft hakt: Der Antrag geht an die Pflegekasse, nicht an die Krankenkasse – AOK, Barmer und Techniker zahlen für Treppenlifte selbst nichts. Und er muss gestellt sein, bevor Sie den Lift bestellen.
2. Der KfW-Zuschuss: bis zu 6.250 Euro, ganz ohne Pflegegrad
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den barrierearmen Umbau unabhängig von Alter und Pflegegrad. Für Einzelmaßnahmen wie einen Treppenlift gibt es 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro. Wer weiter geht und den Standard „Altersgerechtes Haus” erreicht, bekommt 12,5 Prozent und bis zu 6.250 Euro.
Für den höheren Fördersatz schreibt die KfW einen Sachverständigen zwingend vor. Arne Buchholz ist zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen. Wenn Sie ohnehin über Bad, Zugang oder Türverbreiterungen nachdenken, sollten wir darüber sprechen – der Unterschied zwischen 2.500 und 6.250 Euro ist erheblich.
Die Mittel für 2026 sind knapp bemessen. Wir prüfen für Sie, ob die KfW gerade Anträge annimmt.
3. Die IB.SH: zinsgünstige Darlehen für den Rest
Und hier kommt Schleswig-Holstein ins Spiel.
Welche Förderungen für Treppenlifte sind möglich?
Arne Buchholz von Schleswig-Holstein Lifte erklärt es für Sie anschaulich im Video.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenWas die IB.SH für Sie tun kann
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ist die Förderbank des Landes. Für Privatpersonen mit Umbauplänen sind drei Wege relevant.
KfW 159 „Altersgerecht Umbauen” – über die IB.SH beantragt
Das ist der praktische Hauptweg. Die IB.SH leitet das KfW-Darlehen durch: bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, für den Abbau von Barrieren im Bestand – ausdrücklich unabhängig vom Alter und von jeglicher Einschränkung der Nutzer. Treppenlifte, Rampen, Aufzüge, Türverbreiterungen und bodengleiche Duschen fallen darunter, Einbruchschutz lässt sich mitfinanzieren.
Beantragt wird über die IB.SH-Finanzierungsberatung in Kiel oder online über das Tool „IB.SH Finanz@ss”.
IB.SH WEGfinanz – wenn die Eigentümergemeinschaft umbaut
Geht es um einen Lift im gemeinsamen Treppenhaus oder um einen Aufzug im Mehrfamilienhaus, ist das oft die eleganteste Lösung: Darlehen von 5.000 bis 35.000 Euro je Wohneinheit, vereinfachtes Antragsverfahren – und Vergabe ohne Grundbucheintragung.
Der Verzicht auf den Grundbucheintrag ist der Punkt, der solche Vorhaben in WEGs überhaupt erst beschlussfähig macht. Kein Notartermin, keine Grundbuchkosten, keine Diskussion über Rangfolgen.
Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen
Dieser Weg hat die besten Konditionen im ganzen Land – Grundförderdarlehen bis 100.000 Euro, 0,0 Prozent Sollzins, 20 Jahre Zinsbindung – und dazu Zusatzdarlehen:
- bis 50.000 Euro für besondere bauliche Maßnahmen, die wegen Art und Schwere einer Behinderung erforderlich sind
- bis 15.000 Euro zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit, ausdrücklich für barrierefreien Eingang, breitere Türen im Erdgeschoss und eine barrierefreie Dusche
Der Haken, den man kennen muss: Diese Förderung ist an Neubau, Erwerb oder Ausbau beziehungsweise Erweiterung gekoppelt – nicht an einen reinen Umbau im vorhandenen Haus. Adressiert sind Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen innerhalb der Einkommensgrenzen nach dem Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG).
Wenn Sie ohnehin kaufen oder anbauen und dabei Barrieren abbauen wollen, ist das der stärkste Hebel im Land. Für den nachträglichen Einbau eines Lifts in die bestehende Wohnung greift er nicht.
Für alle drei Wege gilt: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Die IB.SH entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Wir stehen Ihnen bei der Beantragung des Pflegekostenzuschusses bei und beraten Sie gerne.
Schleswig-Holstein Lifte ist Ihr Partner beim Kauf Ihres Treppenlifts
Qualifizierte Beratung zu Treppenlift, Hublift und Plattformlift. Schleswig-Holstein Lifte berät und unterstützt Sie auf dem Weg in Ihre neue Barrierefreiheit. Beratung, Planung, Montage und Wartung kommt alles aus einer Hand. Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Schleswig-Holstein Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Vermieten Sie? Dann gilt für Sie etwas anderes
Für Mietwohnungen sieht die Lage in Schleswig-Holstein besser aus als für Eigenheime.
Eigentümerinnen und Eigentümer von bis zu 20 Mietwohnungen können für die barrierefreie Anpassung von Mietwohnraum einen Zuschuss erhalten. Die Konditionen hängen vom Vorhaben und von der Kommune ab – hier lohnt der direkte Weg zur IB.SH.
Dazu kommt der Förderstandard PluSWohnen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes. Er löst den früheren Standard „Wohnen mit Service” ab und deckt alle Wohnformen mit Betreuung, Assistenz und angepasster baulicher Ausstattung ab – neuerdings auch Wohngruppen. Gefördert wird nicht nur der Neubau, sondern ausdrücklich auch die altersgerechte Anpassung des Bestands und des Wohnumfelds.
Die technischen Mindeststandards sind in drei Anforderungsstufen gegliedert:
- Stufe 1: Mindestanforderungen
- Stufe 2: rollstuhlgerechte Wohnungen
- Stufe 3: Wohnen mit taktilen, visuellen und akustischen Hilfen
Wichtig zur Einordnung: PluSWohnen richtet sich an Vermieter, Wohnungsunternehmen und Träger betreuter Wohnformen – nicht an einzelne Eigentümerinnen, die zu Hause einen Lift einbauen möchten. Wenn Sie zur Miete wohnen, ist das trotzdem interessant: Es gibt Ihrer Vermieterin einen guten Grund, mitzuziehen. Wir haben Erfahrung darin, solche Gespräche zu begleiten.
Fragen Sie auch bei Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis nach
Mehrere Kommunen in Schleswig-Holstein legen eigene, kleinere Programme zur Wohnraumanpassung auf. Die Beträge sind überschaubar, aber sie summieren sich mit den übrigen Töpfen – und weil kaum jemand davon weiß, sind die Mittel selten ausgeschöpft.
In Kiel gibt es zusätzlich eine Beratungsstelle für barrierefreies Bauen, die Privatpersonen und Betriebe kostenlos zur barrierefreien Gestaltung von Gebäuden, zu den rechtlichen Grundlagen und zu Fördermöglichkeiten berät. Ansprechpartner für Förderfragen ist das Amt für Wohnen und Grundsicherung.
Vergleichbare Angebote gibt es unter anderem in Lübeck, Flensburg und Neumünster. Sagen Sie uns einfach, wo Sie wohnen – wir schauen im Erstgespräch nach, was in Ihrem Kreis läuft.
Zusätzlich: Die Förderung Ihres Bundeslandes
Es gibt weitere Förderungen, die abhängig vom Wohnort sind.
Neben Pflegekasse und KfW legen mehrere Bundesländer eigene Programme auf. Die Unterschiede sind groß – Hamburg zahlt echte Zuschüsse, Bremen fördert überwiegend mit zinsgünstigen Krediten, Niedersachsen hat zum Juli 2026 einen neuen Zuschuss eingeführt. Auch deutschlandweit gibt es Förderprogramme.
Was das Finanzamt noch übernimmt
Wenn alle Zuschüsse ausgeschöpft sind, lässt sich der Eigenanteil oft noch steuerlich geltend machen.
Als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, wenn Sie die medizinische Notwendigkeit nachweisen können – etwa mit ärztlichem Attest oder Pflegegrad-Bescheid. Absetzbar ist der Betrag oberhalb Ihrer zumutbaren Eigenbelastung; erhaltene Zuschüsse ziehen Sie ab.
Oder als Handwerkerleistung nach § 35a EStG. Hier zählt allein der Lohnanteil auf der Rechnung. 20 Prozent davon gehen direkt von der Steuerschuld ab. Seit 2024 gilt das zusätzlich für die jährlichen Wartungskosten bis 300 Euro.
Beides setzt eine unbare Zahlung voraus – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Und Lohn- und Materialkosten müssen getrennt ausgewiesen sein. Bei uns ist das Standard.
Erst der Antrag, dann der Auftrag
Das ist der wichtigste Satz auf dieser Seite, deshalb steht er hier noch einmal allein.
Pflegekasse, KfW und IB.SH fördern alle nur, wenn der Antrag vor dem Vertragsabschluss gestellt ist. Als Beginn des Vorhabens gilt bereits die Unterschrift unter einen Liefer- oder Leistungsvertrag – nicht erst der Montagetermin.
Angebote einholen, sich beraten lassen, planen: alles jederzeit erlaubt und ausdrücklich kein Vorhabenbeginn. Rufen Sie uns also an, bevor irgendetwas unterschrieben ist. Dann klären wir gemeinsam, welcher Antrag zuerst raus muss.
So gehen wir gemeinsam vor
- Wir schauen uns Ihre Treppe an. Kostenlos und unverbindlich, bei Ihnen zu Hause – von Flensburg bis Lauenburg, von Sankt Peter-Ording bis Fehmarn.
- Wir sortieren die Fördertöpfe. Pflegegrad ja oder nein? Eigentum oder Miete? Nur der Lift oder auch das Bad? Daraus ergibt sich die Reihenfolge.
- Sie stellen die Anträge – wir liefern die Unterlagen. Kostenvoranschlag, Fotos, Beschreibung der Situation, Begründung der Notwendigkeit. Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen, melden Sie sich einfach.
- Erst nach der Zusage wird bestellt. Darauf passen wir auf.
- Montage, Einweisung, Wartung. Und danach bleiben wir Ihr Ansprechpartner.
Förderstandart PluSWOHNEN
PluSWOHNEN löst den Standard "Wohnen mit Service" ab
Mit der Einführung des Förderstandards PluSWohnen geht die Ausweitung des Geltungsbereichs einher, für die ein zunehmender Bedarf erkennbar ist: Der Geltungsbereich umfasst neben dem Wohnen im Alter alle anderen Wohnformen mit Betreuung, Assistenz, Service und einer angepassten baulichen und technischen Ausstattung, die geeignet sind zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Haushaltsführung auch von Menschen mit Behinderung beizutragen. Neu ist auch, dass dazu auch Wohngruppen gehören.
Gefördert wird nicht nur Neubau, sondern auch die generationengerechte, altersgerechte Anpassung des Wohnbestands und des Wohnumfelds. Dabei geht es auch immer um das barrierereduzierte und barrierefreie Wohnen.
Zugleich bezieht der Förderstandard die im Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (SbStG SH) definierten Wohnformen mit ein.
Die technischen Mindeststandards sind entsprechend der Zielgruppen für drei Anforderungsstufen festgelegt:
- Anforderungsstufe 1: Mindestanforderungen
- Anforderungsstufe 2: Rollstuhlgerechte Wohnungen
- Anforderungsstufe 3: Wohnen mit taktilen, visuellen und akustischen Hilfen
Die Förderkonditionen fügen sich in die allgemeine Fördersystematik und die Grundsätze der Förderung ein (auch bezüglich Angemessenheit der Kosten, Bemessung des Förderdarlehens), Zusatzdarlehen entfallen. Bei den Zweckbindungen gilt ein Vorbehalt für den berechtigten Personenkreis.
Häufig gestellte Fragen zu Förderungen
In unserem FAQ-Bereich gehen wir auf die Fragen ein, die uns oft erreichen. Bei komplexen Themen haben Sie die Möglichkeit den zum Thema passenden Blogbeitrag zu lesen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre Fragen nicht beantwortet werden.
Zum KontaktWelche Auflagen gibt es bei der KfW?
Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Soweit diese zu den jeweiligen Maßnahmen Vorgaben machen und sind durch Fachunternehmen auszuführen. Bei Herstellung von Barrierefreiheit ist die DIN 18040-2 (Norm für den Neubau von Wohngebäuden) einzuhalten. Die KfW empfiehlt vor Durchführung der Maßnahmen eine unabhängige Beratung. Zur Feststellung geeigneter Maßnahmen durch Sachverständige oder Wohnberatungsstellen. Ferner empfiehlt die KfW eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens durch einen Sachverständigen. (Weitere Informationen: www.kfw.de)
Können Maßnahmen zur Barrierefreiheit kombiniert werden?
Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren:
Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen
- Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachung
- Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
- sonstige Wohnumfeldmaßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten
Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
- Schaffung von mehr Bewegungsfläche
- Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
Überwindung von Treppen und Stufen
- Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
- Treppenlifte
- barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
- Rampen zur Überwindung von Barrieren
Welche Umbaumaßnahmen werden finanziert oder bezuschusst?
Welche Programme werden Angeboten?
Es werden zwei unterschiedliche Programme angeboten. Es kann ein Darlehen von maximal 50.000 Euro aus dem KfW Programm 159 altersgerecht Umbauen beantragt werden. Des Weiteren wird das Programm 455 angeboten. Bei dem 10 % der förderfähigen Investitionskosten und maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit als Zuschuß gewährt werden.
Was ist die KfW und für wen ist das Darlehen oder der Investitionszuschuss interessant?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt KfW-Kredite bzw. den KfW-Zuschuss. Sie ist besonders für Personen attraktiv, die keine Pflegestufe haben, aber dennoch ihr Wohnumfeld altersgerecht umbauen wollen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen oder barrierearm umgebauten Wohnraum als Ersterwerber kaufen möchten.
Wann muss der Antrag für den Pflegekostenzuschuss gestellt werden?
Wer noch keine Pflegeleistungen bezieht, muss vor dem Kauf des Treppenlifts bei der zuständigen Pflegekasse den entsprechenden Antrag stellen. Die Pflegekasse lässt dem Antragssteller das entsprechende Formular zukommen. Dieses muss dann ausgefüllt an die entsprechende Stelle zurückgeschickt werden. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Bewilligung des Zuschusses gibt es nicht. Sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen allerdings erfüllt, wird der Zuschuss auch gewährt. Die wichtigsten Voraussetzunge sind:
- Es muss eine Pflegestufe vorliegen,
- Es ist notwendig, eine Treppe zu überwinden, um Räume wie das Badezimmer oder das Schlafzimmer aufzusuchen,
- Es gibt starke Beeinträchtigungen der Mobilität um täglich wiederkehrende Tätigkeiten zu erledigen.
Die Voraussetzungen, die zur Bewilligung erfüllt sein müssen, finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit. Und auf folgender Seite: www.bmg.bund.de
Wie hoch ist der Pflegekostenzuschuss?
Je nach Einordnung in die geltenden Pflegegrade ist seit dem 1. Januar 2015 ein Zuschussbetrag von bis zu 4.000 Euro möglich. Für den Fall, dass mehrere Personen mit Pflegestufe zusammenwohnen, kann der Zuschuss pro Person beantragt werden. Bei einem pflegebedürftigen Ehepaar kann die Beihilfe – unter Erfüllung der bestehenden Bedingungen – somit bis zu 8.000 Euro betragen.
Was ist der Pflegekostenzuschuss?
Welche Kosten für meinen Treppenlift übernimmt die Krankenkasse AOK?
Finanzielle Unterstützung für Treppenlifte: So können Zuschüsse und Förderungen beantragt werdenDie Krankenkassen wie die AOK, Barmer oder Techniker selbst übernehmen keine Kosten für Treppenlifte. Dafür sind die meist an die Krankenkassen angebundenen Pflegekassen zuständig. Um den Zuschuss von maximal 4000 € der Pflegekassen beantragen zu können, muss mindestens eine Person im Haushalt einen Pflegegrad haben.
Das sagen Kunden von Schleswig-Holstein Lifte
Echte Freude – von echten Treppenlift-Kunden
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The most quotable part of the testimonial.
"Ich war wirklich skeptisch, als Herr Buchholz mir sagte, dass die Kosten für unsere beiden Lifte von der Pflegekasse und der IFB-Bank gezahlt würden, aber er hat sein Wort gehalten…"
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"Sehr nette und kompetente Beratung. Man kann bei jeglichen Fragen immer anrufen und wird freundlich beraten."
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"Herr Buchholz wurde mir vom Beratungszentrum ‚Barrierefrei Leben‘ der Stadt Hamburg empfohlen. Er hat sich um alles gekümmert und ist immer erreichbar für uns. Sein Lift hat unser Leben so viel schöner gemacht!"
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