Treppenlifte für Schleswig-Holsteil und Umgebung

Deutschlandweite Förderung und Zuschüsse für Barrierefreiheit

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Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl und kann die Treppe nicht überwinden.

Bekomme ich für einen Treppenlift in Bremen wirklich Geld vom Staat?

Ja – und in den meisten Fällen von mehreren Stellen gleichzeitig. Ein Treppenlift, Hublift oder Plattformlift verbessert die Barrierefreiheit in Ihrem Zuhause, und genau dafür gibt es in Deutschland ein ganzes Bündel an Fördertöpfen. Die beiden wichtigsten sind der Zuschuss der Pflegekasse und die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dazu kommen, je nach Situation, das Sozialamt, die Eingliederungshilfe, die Unfallversicherung, Ihr Bundesland – und das Finanzamt.

Was viele nicht wissen: Diese Töpfe schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie lassen sich in vielen Fällen kombinieren. Wer das geschickt anstellt, deckt einen erheblichen Teil der Kosten ab, ohne einen Cent Kredit aufzunehmen.

Bei Schleswig-Holstein Lifte begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Frage „Was steht mir eigentlich zu?" bis zur ersten Fahrt mit Ihrem neuen Lift. Einer unserer Mitarbeiter bleibt dabei Ihr fester Ansprechpartner, auch Jahre später, wenn es um Wartung geht.

Der wichtigste Satz auf dieser Seite: Erst der Antrag, dann der Auftrag

Fast alle Fördermittel entfallen ersatzlos, wenn Sie den Lift schon bestellt haben. Das gilt für die Pflegekasse, für die KfW und für praktisch jedes Landesprogramm. Als „Beginn des Vorhabens" zählt bereits die Unterschrift unter einem Liefer- oder Leistungsvertrag – nicht erst der Montagetermin.
Das ist der teuerste Fehler, den wir immer wieder erleben: Jemand entscheidet sich für einen Lift, unterschreibt, und erfährt danach, dass 4.180 Euro Zuschuss nicht mehr möglich sind.

Gut zu wissen: Angebote einholen, sich beraten lassen und planen dürfen Sie jederzeit. Das gilt ausdrücklich nicht als Vorhabenbeginn. Rufen Sie uns also ruhig an, bevor irgendetwas unterschrieben ist – dann sortieren wir gemeinsam, welche Anträge in welcher Reihenfolge rausgehen müssen.

Welche Förderungen für Treppenlifte sind möglich?

Arne Buchholz von Schleswig-Holstein Lifte erklärt es für Sie anschaulich im Video.

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Der Zuschuss der Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, ist dies fast immer der erste Weg. Die Pflegeversicherung bezuschusst sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI – das ist der amtliche Begriff für Umbauten, die das Wohnen mit Pflegebedarf erleichtern. Ein Treppenlift gehört ausdrücklich dazu, ebenso ein barrierefreies Bad, eine Rampe oder verbreiterte Türen.

Der Zuschuss beträgt seit der Pflegereform 2025 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – vorher waren es 4.000 Euro. Auf vielen Ratgeberseiten steht immer noch der alte Betrag.

Schleswig-Holstein Lifte ist Ihr Partner beim Kauf Ihres Treppenlifts

Qualifizierte Beratung zu Treppenlift, Hublift und Plattformlift. Schleswig-Holstein Lifte berät und unterstützt Sie auf dem Weg in Ihre neue Barrierefreiheit. Beratung, Planung, Montage und Wartung kommt alles aus einer Hand. Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Schleswig-Holstein Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Schleswig-Holstein Lifte

Kein Pflegegrad? Dann übernimmt die KfW.

Sie möchten Ihr Zuhause barrierefrei machen, haben aber keinen Pflegegrad – oder Sie haben den Pflegekassen-Zuschuss bereits für das Badezimmer verbraucht? Kein Problem. Die KfW fördert den barrierearmen Umbau unabhängig von Alter, Gesundheitszustand und Pflegegrad.

Der Zuschuss: KfW 455-B „Barrierereduzierung”

Diesen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen. Es gibt ihn in zwei Größen:

Was Sie umbauen Zuschusshöhe Maximal
Einzelmaßnahmen, z. B. nur ein Treppenlift 10 % der förderfähigen Kosten 2.500 €
Kompletter Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 % der förderfähigen Kosten 6.250 €

Treppenlifte, Plattform-, Hub- und Senkrechtlifte sind ausdrücklich im Förderbereich „Überwindung von Treppen und Stufen” gelistet – zusammen mit Aufzügen, Rampen und Handläufen.

Antragsberechtigt sind auch Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Als Mieter sollten Sie vorher eine Modernisierungsvereinbarung mit der Vermieterin abschließen.

Der Standard „Altersgerechtes Haus” – und warum wir hier besonders helfen können

Wer nicht nur den Treppenlift einbaut, sondern Zugang, Bad, Küche sowie Wohn- und Schlafzimmer barrierereduziert gestaltet, erreicht den Standard „Altersgerechtes Haus” und damit den höheren Fördersatz. Dafür schreibt die KfW zwingend einen Sachverständigen vor, der die Planung begleitet, das Vorhaben dokumentiert und am Ende die Einhaltung der Anforderungen bestätigt.

Arne Buchholz ist zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen. Wenn Sie über eine Einzelmaßnahme hinausdenken, lohnt sich ein Gespräch – der Unterschied zwischen 2.500 und 6.250 Euro ist erheblich.

Der Kredit: KfW 159 „Altersgerecht Umbauen”

Reicht der Zuschuss nicht, gibt es zusätzlich ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Beantragt wird es nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder die Förderbank Ihres Bundeslandes.

Zwei Dinge, die Sie im Blick behalten sollten

Die Mittel sind begrenzt. Für 2026 stehen im Bundeshaushalt rund 50 Millionen Euro bereit – in den Vorjahren waren es 75 bis 150 Millionen. Das Programm war schon mehrfach vorübergehend geschlossen, weil die Töpfe leer waren. Wer umbauen möchte, sollte den Antrag nicht auf die lange Bank schieben. Wir prüfen für Sie, ob aktuell Anträge angenommen werden.

Dieselbe Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden. Was die Pflegekasse bezahlt, fördert die KfW nicht noch einmal. Aber: Lassen Sie das Bad über die Pflegekasse fördern und den Treppenlift über die KfW, ist beides möglich. Diese Aufteilung sauber hinzubekommen, ist oft der Unterschied zwischen 4.180 und 6.680 Euro Förderung.

Wenn weder Pflegegrad noch KfW greifen

Sozialamt und Grundsicherung

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann der Sozialhilfeträger einspringen. Nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) gehört auch der notwendige Umbau einer vorhandenen Wohnung zur Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum. Diese Leistung ist nachrangig – sie kommt nur infrage, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist, und sie hängt von Einkommen und Vermögen ab. Bewilligt wird teils als Zuschuss, teils als Darlehen.

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Ein Weg, der auf vielen Ratgeberseiten fehlt: Menschen mit Behinderung können Leistungen zur Teilhabe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhalten – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt. Wenn der Lift dazu dient, selbstbestimmt zu wohnen oder den Arbeitsplatz zu erreichen, lohnt sich die Anfrage beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe immer.

Nach einem Unfall

Sind Sie infolge eines Unfalls auf Hilfe angewiesen, trägt die Kosten je nach Zuständigkeit die Unfallkasse, die Berufsgenossenschaft oder die Haftpflichtversicherung der verursachenden Person. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall ist die Berufsgenossenschaft in der Regel großzügiger als jede andere Stelle – hier wird häufig der volle Betrag übernommen.

Was übrig bleibt, holen Sie sich vom Finanzamt zurück

Auch wenn alle Zuschüsse ausgeschöpft sind, ist meistens noch etwas zu machen. Der Eigenanteil lässt sich auf zwei Wegen steuerlich geltend machen.

Als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Dafür brauchen Sie einen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit – ein ärztliches Attest oder der Pflegegrad-Bescheid. Absetzbar ist der Betrag, der Ihre zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Bereits erhaltene Zuschüsse müssen Sie abziehen.

Als Handwerkerleistung nach § 35a EStG. Hier zählt der Lohnanteil auf der Rechnung, nicht das Material. 20 Prozent davon ziehen Sie direkt von der Steuerschuld ab. Seit 2024 gilt das zusätzlich für die jährlichen Wartungskosten bis 300 Euro – über die Lebensdauer eines Lifts summiert sich das.

Wichtig für die Praxis: Beide Wege setzen voraus, dass Sie unbar bezahlen. Eine Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Und Lohn- und Materialkosten müssen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein – wir machen das bei Schleswig-Holstein Lifte standardmäßig so.

Ihr Weg zum Pflegekostenzuschuss – Mit unserer Unterstützung.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess und beantworten alle Ihre Fragen.

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Arne Buchholz bespricht den Aufbau eines Treppenliftes mit einem Kunden

Kostenübernahme nach einem Unfall

Barrierefreiheit ist mehr als eine Frage der Pflege


Der Begriff „barrierefreies Bauen" hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Er umfasst heute weit mehr als die Bedürfnisse von Menschen mit motorischen Einschränkungen – auch Sehbehinderungen, kognitive Einschränkungen und besondere Körpergrößen werden mitgedacht.


Und Barrierefreiheit kommt nicht nur Menschen mit Behinderung zugute. Eltern mit Kinderwagen, Reisende mit schwerem Gepäck, jemand mit gebrochenem Bein – alle profitieren von einem Zuhause, in dem man sich frei bewegen kann. Kurz gesagt: Barrierefreiheit bedeutet mehr Lebensqualität für alle.


Mit dem Einbau eines Treppenlifts ermöglichen Sie sich und Ihren Angehörigen mehr Selbstständigkeit und Teilhabe am Leben. Das entspricht dem im Sozialgesetzbuch (§ 4, Artikel 1, SGB IX) verankerten Recht auf Teilhabe und den Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 in Deutschland ratifiziert wurde.

Zusätzlich: Die Förderung Ihres Bundeslandes

Es gibt weitere Förderungen, die abhängig vom Wohnort sind.

Neben Pflegekasse und KfW legen mehrere Bundesländer eigene Programme auf. Die Unterschiede sind groß – Hamburg zahlt echte Zuschüsse, Bremen fördert überwiegend mit zinsgünstigen Krediten, Niedersachsen hat zum Juli 2026 einen neuen Zuschuss eingeführt.

Häufig gestellte Fragen zu Förderungen

In unserem FAQ-Bereich gehen wir auf die Fragen ein, die uns oft erreichen. Bei komplexen Themen haben Sie die Möglichkeit den zum Thema passenden Blogbeitrag zu lesen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre Fragen nicht beantwortet werden.

Zum Kontakt
  • Welche Auflagen gibt es bei der KfW?

    Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Soweit diese zu den jeweiligen Maßnahmen Vorgaben machen und sind durch Fachunternehmen auszuführen. Bei Herstellung von Barrierefreiheit ist die DIN 18040-2 (Norm für den Neubau von Wohngebäuden) einzuhalten. Die KfW empfiehlt vor Durchführung der Maßnahmen eine unabhängige Beratung. Zur Feststellung geeigneter Maßnahmen durch Sachverständige oder Wohnberatungsstellen. Ferner empfiehlt die KfW eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens durch einen Sachverständigen. (Weitere Informationen: www.kfw.de)

  • Können Maßnahmen zur Barrierefreiheit kombiniert werden?

    Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren:

    Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

    • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungs­einrichtungen
    • Umbau und Schaffung von alters­gerechten Kfz-Stell­plätzen sowie deren Über­dachung
    • Umbau und Schaffung oder Über­dachung von Abstell­plätzen für Kinder­wagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
    • sonstige Wohn­umfeld­maßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohn­einheiten

    Eingangsbereich und Wohnungszugang

    • Abbau von Barrieren im Haus­eingangs­bereich und bei Wohnungs­zugängen
    • Schaffung von mehr Bewegungs­fläche
    • Wetter­schutz­maßnahmen wie Über­dachungen

    Überwindung von Treppen und Stufen

    • Einbau, Nach­rüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
    • Treppenlifte
    • barriere­reduzierende Um­gestaltung von Treppen­anlagen
    • Rampen zur Über­windung von Barrieren
  • Welche Umbaumaßnahmen werden finanziert oder bezuschusst?

    Folgende Umbaumaßnahmen im Bereich Überwindung von Treppen und Stufen werden unter anderem finanziert/bezuschusst:

    • Treppenlifte
    • barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen,
    • Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen,
    • Rampen zur Überwindung von Barrieren.
  • Welche Programme werden Angeboten?

    Es werden zwei unterschiedliche Programme angeboten. Es kann ein Darlehen von maximal 50.000 Euro aus dem KfW Programm 159 altersgerecht Umbauen beantragt werden. Des Weiteren wird das Programm 455 angeboten. Bei dem 10 % der förderfähigen Investitionskosten und maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit als Zuschuß gewährt werden.

  • Was ist die KfW und für wen ist das Darlehen oder der Investitionszuschuss interessant?

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt KfW-Kredite bzw. den KfW-Zuschuss. Sie ist besonders für Personen attraktiv, die keine Pflegestufe haben, aber dennoch ihr Wohnumfeld altersgerecht umbauen wollen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen oder barrierearm umgebauten Wohnraum als Ersterwerber kaufen möchten.

  • Wann muss der Antrag für den Pflegekostenzuschuss gestellt werden?

    Wer noch keine Pflegeleistungen bezieht, muss vor dem Kauf des Treppenlifts bei der zuständigen Pflegekasse den entsprechenden Antrag stellen. Die Pflegekasse lässt dem Antragssteller das entsprechende Formular zukommen. Dieses muss dann ausgefüllt an die entsprechende Stelle zurückgeschickt werden. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne.

  • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

    Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Bewilligung des Zuschusses gibt es nicht. Sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen allerdings erfüllt, wird der Zuschuss auch gewährt. Die wichtigsten Voraussetzunge sind:

    • Es muss eine Pflegestufe vorliegen,
    • Es ist notwendig, eine Treppe zu überwinden, um Räume wie das Badezimmer oder das Schlafzimmer aufzusuchen,
    • Es gibt starke Beeinträchtigungen der Mobilität um täglich wiederkehrende Tätigkeiten zu erledigen.

    Die Voraussetzungen, die zur Bewilligung erfüllt sein müssen, finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit. Und auf folgender Seite: www.bmg.bund.de

  • Wie hoch ist der Pflegekostenzuschuss?

    Je nach Einordnung in die geltenden Pflegegrade ist seit dem 1. Januar 2015 ein Zuschussbetrag von bis zu 4.000 Euro möglich. Für den Fall, dass mehrere Personen mit Pflegestufe zusammenwohnen, kann der Zuschuss pro Person beantragt werden. Bei einem pflegebedürftigen Ehepaar kann die Beihilfe – unter Erfüllung der bestehenden Bedingungen – somit bis zu 8.000 Euro betragen.

  • Was ist der Pflegekostenzuschuss?

    Der Pflegekostenzuschuss ist eine finanzielle Hilfe der Pflegeversicherung. Barrierefreie Umbaumaßnahmen werden von, sofern ein Pflegegrad vorliegt, bezuschusst.

  • Welche Kosten für meinen Treppenlift übernimmt die Krankenkasse AOK?

    Die Krankenkassen wie die AOK, Barmer oder Techniker selbst übernehmen keine Kosten für Treppenlifte. Dafür sind die meist an die Krankenkassen angebundenen Pflegekassen zuständig. Um den Zuschuss von maximal 4000 € der Pflegekassen beantragen zu können, muss mindestens eine Person im Haushalt einen Pflegegrad haben.

    Finanzielle Unterstützung für Treppenlifte: So können Zuschüsse und Förderungen beantragt werden

Das sagen Kunden von Schleswig-Holstein Lifte

Echte Freude – von echten Treppenlift-Kunden

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  • The most quotable part of the testimonial.

    "Ich war wirklich skeptisch, als Herr Buchholz mir sagte, dass die Kosten für unsere beiden Lifte von der Pflegekasse und der IFB-Bank gezahlt würden, aber er hat sein Wort gehalten…"

  • The most quotable part of the testimonial.

    "Sehr nette und kompetente Beratung. Man kann bei jeglichen Fragen immer anrufen und wird freundlich beraten."

  • The most quotable part of the testimonial.

    "Herr Buchholz wurde mir vom Beratungszentrum ‚Barrierefrei Leben‘ der Stadt Hamburg empfohlen. Er hat sich um alles gekümmert und ist immer erreichbar für uns. Sein Lift hat unser Leben so viel schöner gemacht!"

  • Kontaktieren Sie uns gerne

    Schleswig-Holstein lifte - Kontaktformular

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    Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Schleswig-Holstein Lifte
    Arne Buchholz
    Gründer und Geschäftsführer

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